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   BVerfG, 25.10.2004 - 2 BvR 1718/04   

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https://dejure.org/2004,13079
BVerfG, 25.10.2004 - 2 BvR 1718/04 (https://dejure.org/2004,13079)
BVerfG, Entscheidung vom 25.10.2004 - 2 BvR 1718/04 (https://dejure.org/2004,13079)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Oktober 2004 - 2 BvR 1718/04 (https://dejure.org/2004,13079)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Berücksichtigung des Resozialisierungsanspruchs bei der Ermessensausübung durch die für die vollstreckungsrechtlichen Belange zuständigen Behörden; Vorraussetzungen für die Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

  • Judicialis

    EGGVG § 29 Abs. 2; ; StPO § 33 a; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; BVerfGG § 90 Abs. 2
    Überstellung in das Ausland zur weiteren Strafvollstreckung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2004 - 2 BvR 1718/04
    Dass das Ziel der Resozialisierung dabei in jedem Stadium der Vollstreckung gegenüber anderen verfassungsgemäßen Strafzwecken wie dem Schuldausgleich oder der Prävention (vgl. BVerfGE 45, 187 ) das Übergewicht behalten müsste, ist indes weder dem einfachen Recht noch den Grundrechten zu entnehmen.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2004 - 2 BvR 1718/04
    Die Ermessensausübung durch das Ministerium und deren Überprüfung durch das Oberlandesgericht kann das Bundesverfassungsgericht nur daraufhin nachprüfen, ob Willkür vorliegt oder spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 72, 105 ).
  • BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2004 - 2 BvR 1718/04
    Die Ermessensausübung durch das Ministerium und deren Überprüfung durch das Oberlandesgericht kann das Bundesverfassungsgericht nur daraufhin nachprüfen, ob Willkür vorliegt oder spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 72, 105 ).
  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95

    Überstellung auf Wunsch

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2004 - 2 BvR 1718/04
    Der Verurteilte, der seine Überstellung in das Ausland wünscht, hat einen Anspruch darauf, dass bei der Ermessensausübung durch die für die vollstreckungsrechtlichen Belange zuständigen Behörden sein auf Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG beruhender Resozialisierungsanspruch berücksichtigt wird (vgl. BVerfGE 96, 100 ).
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